Beschwerde gegen das Normenkontrollurteil abgewiesen

08.05.2019

BiS und ihre Kläger verlieren erneut

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Normenkontrollurteil des Oberverwaltungsgerichtes vom 15.05.2018 in Bezug auf die Kita-Satzung der Gemeinde Schönefeld vom 01.01.2017 zurückgewiesen.

Der Wählergruppe BiS und den anderen Klägern ist es nicht gelungen, Zulassungsgründe darzulegen. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich des Weiteren nicht mit materiellen Rechtsfragen befasst.

Die Wählergruppe BiS und die klagenden Eltern hatten Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 15.05.2018 eingereicht.

Die Kita-Satzung im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 bleibt damit rechtskräftig.